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AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rechtsanwaltskanzlei-urheberrecht.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12
Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen …
Auszug aus AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15
Damit hat die Beklagte die ernsthafte Möglichkeit aufgezeigt, dass auch ein Dritter, nämlich ihr Lebensgefährte, und nicht lediglich die Beklagte als Anschlussinhaberin den Internetzugang für die von der Klägerseite behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12).Dies würde einen Unterlassungsanspruch begründen und voraussetzen, dass die Beklagte als Anschlussinhaberin Prüfpflichten verletzt hat (BGH, GRUR 2013, 511, 514).
Dagegen besteht keine Verpflichtung der Eltern dem Kind den Internetzugang teilweise zu versperren, die Nutzung des Internets durch das Kind ständig zu überwachen und den Computer des Kindes regelmäßig zu überprüfen (BGH, GRUR 2013, 511, 514).
- BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15
In einem solchen Fall trägt der Anschlussinhaber die sekundäre Darlegungslast dafür, dass die Rechtsverletzung von einer anderen Person begangen wurde (BGH Urteil vom 12.05.20101 ZR 121/08, NJW 2010, 2061 ff.), ohne dass er dabei eigene Nachforschung darüber anstellen muss, wer der tatsächliche Täter der Rechtsverletzung ist. - LG München I, 22.03.2013 - 21 S 28809/11
Zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung und zur sekundären Darlegungslast in …
Auszug aus AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15
Der Anschlussinhaber ist nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Beweislast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften (LG München, Urteil v. 22.03.2013, Az. 21 S 28809/11). - OLG Köln, 28.05.2013 - 6 W 60/13
Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen volljähriger Kinder
Auszug aus AG Heidelberg, 18.12.2015 - 27 C 230/15
Weiteren Vortrag bedurfte es zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 28.05.2013, Az. 6 W 60/13).